Automatikregelung B197
Neue Automatikregelung B197
Nun ist es amtlich. Am 01.04.2021 kommt die Schlüsselzahl 197.
Was bedeutet das für Dich?
Bisher war es so wenn Du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, dann durftest Du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge (B78) fahren.
Mit der neuen Regelung (B197) und einer Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik ab dem 01.04.2021 entfällt diese Beschränkung, wenn während der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer absolviert worden sind.
In Deinen Führerschein wird anschließend die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung und Auswertung und Du kannst auch im Ausland Kfz mit Schaltgetriebe fahren.
Diese Möglichkeit besteht auch für Führerscheininhaber*innen, welche bisher den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein haben. Du brauchst dann lediglich mind. 10 Stunden auf Schaltgetriebe fahren, mit 15 minütigen Test.
Was heißt das für Dich!
Du legst bei diesem Modell also die ersten Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ab, ehe Du dann für mind. 10 Fahrstunden auf den Schaltwagen wechselst mit 15 minütigen Schaltkompetenztest, um im Anschluss wieder die Prüfungsvorbereitung und die praktische Prüfung auf dem Automatikfahrzeug abzulegen.
Wir bieten Dir die Ausbildung zur neuen Regelung ab Mai 2021 auf unserem Automatikfahrzeug in unseren Fahrschulen an.
Wir freuen uns auf dein Interesse zur neuen Ausbildungsform!
Dein Fahrschule Graf Team