Unsere Philosophie
Unsere Philosophie
Die „Erste-Hilfe-Schulung über 9 Unterrichtseinheiten“, die seit (offiziell) 01.01.2016 für alle Führerscheine verwendet werden kann, ist unbegrenzt gültig. Du kannst also einen einmal besuchten Erste-Hilfe-Kurs auch noch nach langer Zeit für den Führerscheinantrag verwenden (sofern Du den Kurs bei einer anerkannten Stelle besucht hast, und der Kurs mindestens 9 Unterrichtseinheiten ging). Es wird jedoch allgemein empfohlen, den Kurs alle 2 Jahre zu wiederholen, um die Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.
Bis zum Jahre 2016 gab es den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“, der für die Führerscheinklassen Auto, Roller und Motorrad ausreichend war. Der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ war bis zur Novellierung des §19 FeV unbegrenzt gültig, d.h. man konnte eine einmal ausgestellte Kursbescheinigung auch noch nach 20 Jahren für einen Führerscheinantrag verwenden.
Mit der Novellierung der Richtlinien der DGUV, und der kurz darauf geänderten FeV (zum 01.07.2015) wurde festgelegt, dass der Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen nur noch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden darf, und zwar nur von Stellen, die zuvor über eine Anerkennung nach §68 FeV verfügten. Hierzu zählen nicht die Hilfsorganisationen.
Gültigkeit nach der Novellierung: Die bis Ende 2015 ausgestellten Kursbescheinigungen dürfen nach aktuellem Stand noch bis zum 21.10.2017 für einen Führerscheinantrag verwendet werden.
Quelle: Primeros
Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,
habt ihr Interesse daran, eine Führerscheinklasse bei uns zu erwerben? Dann besucht uns doch einfach während unserer Öffnungszeiten in unseren Büros. Bringt euren Ausweis mit und, falls vorhanden, auch bereits erledigte Unterlagen wie einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest oder ein biometrisches Passbild.
Ihr könnt uns natürlich auch gerne vorab anrufen oder eine E-Mail senden, um eure Fragen zu klären.
Wir freuen uns auf eure Anfragen und Anmeldungen.
Euer Fahrschule-Graf-Team
Liebe Schüler,
sicher wundert ihr euch in den nächsten Tagen über Rechnungen vom TÜV SÜD die so aussehen:
Wichtig ist, dass diese Beträge fristgerecht vor dem Antreten der Prüfung bezahlt wurden.
Solltet Ihr die Rechnung nicht bekommen haben, können wir Euch diese auch per PDF zukommen lassen, schreibt uns dazu bitte einfach an.
Dies ist das neue Bezahlverfahren für Eure Prüfungsgebühren ( Theorie und Praxis)
Früher wurden diese Gebühren in Bar am Tag der Prüfung bezahlt.
Hier findet Ihr alle Infos dazu:
FAQ zum neuen Bezahlverfahren Theoretische und Praktische Führerscheinprüfung
Ebenso könnt Ihr hier einen Info Flyer downloaden
Natürlich könnt ihr euch bei Fragen auch an uns wenden.
Viel Glück
Euer Fahrschule Graf Team
Auf dieser Seite des TÜV SÜD, findet ihr Antworten zu Euren Fragen:
Häufige Fragen zur theoretischen Prüfung
TÜV SÜD, Oskar von Miller Str. 17, 86199 Augsburg Göggingen
TÜV SÜD, Rudolf-Diesel-Str. 3, 86551 Aichach
Natürlich kannst Du uns auch jederzeit kontaktieren und Deine Fragen per Telefon stellen oder einfach in einer unserer Filialen vorbei kommen.
Wir sind gerne für Dich da.