Erste-Hilfe-Kurs Führerschein: Gültigkeit

Die „Erste-Hilfe-Schulung über 9 Unterrichtseinheiten“, die seit (offiziell) 01.01.2016 für alle Führerscheine verwendet werden kann, ist unbegrenzt gültig. Du kannst also einen einmal besuchten Erste-Hilfe-Kurs auch noch nach langer Zeit für den Führerscheinantrag verwenden (sofern Du den Kurs bei einer anerkannten Stelle besucht hast, und der Kurs mindestens 9 Unterrichtseinheiten ging). Es wird jedoch allgemein empfohlen, den Kurs alle 2 Jahre zu wiederholen, um die Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.

Bis zum Jahre 2016 gab es den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“, der für die Führerscheinklassen Auto, Roller und Motorrad ausreichend war. Der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ war bis zur Novellierung des §19 FeV unbegrenzt gültig, d.h. man konnte eine einmal ausgestellte Kursbescheinigung auch noch nach 20 Jahren für einen Führerscheinantrag verwenden.

Mit der Novellierung der Richtlinien der DGUV, und der kurz darauf geänderten FeV (zum 01.07.2015) wurde festgelegt, dass der Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen nur noch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden darf, und zwar nur von Stellen, die zuvor über eine Anerkennung nach §68 FeV verfügten. Hierzu zählen nicht die Hilfsorganisationen.

Gültigkeit nach der Novellierung: Die bis Ende 2015 ausgestellten Kursbescheinigungen dürfen nach aktuellem Stand noch bis zum 21.10.2017 für einen Führerscheinantrag verwendet werden.

 

Quelle: Primeros